Bildung und Qualifizierung: Schlüssel zum Arbeitsmarkt

Unsere AngeboteFachliche Qualifikation erschließt den Zugang in Arbeit und Beschäftigung. Das gilt für den Erst-, nicht weniger aber auch für den etwaigen Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Erstausbildung und berufliche Weiterbildung markieren für GAFÖG als Arbeitsförderungsgesellschaft eine tragende Säule der Unternehmensaktivitäten.

Im Mittelpunkt stehen hier abschlussbezogene berufliche Bildungsmaßnahmen. Und das in großer fachlicher Bandbreite. Das schließt auch Teilfeldqualifizierungen ein, die zunehmend mit förmlicher Anerkennung versehen werden.

Wir laden Sie ein, in unseren Bildungsangeboten zu stöbern und sich ein Bild von Ihren Möglichkeiten zu einer Qualifizierung zu machen. Informationen zu sämtlichen Angeboten der GAFÖG finden Sie auf der Startseite.

Ihre Fördermöglichkeiten von A bis Z

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Ausbildungsuchende können durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert werden, beispielsweise durch Angebote zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Für weitere Informationen zu Ihren Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

Aufstiegs-BAföG: Das auch als „Meister-BAföG“ bekannte Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) unterstützt grundsätzlich in allen Bereichen eine berufliche Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Techniker/-in, Erzieher/-in oder Betriebswirt/-in), sofern keine berufliche Qualifikation vorliegt, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss gleichwertig ist.
Mehr Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.info

Begabtenförderung: Ihre Teilnahme an berufsfachlichen Weiterbildungslehrgängen, Aufstiegsfortbildungen und fachübergreifenden Weiterbildungen kann mit diesem Instrument unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden.
Mehr Informationen: www.bmbf.de

Berufliche Rehabilitation: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Mit diesen soll bei einer erheblichen Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit Ihre Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden.
Mehr Informationen: www.deutsche-rentenversicherung.de

Bildungsscheck NRW: Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land NRW die Teilnahme an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung mit finanziellen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ob Sie den Bildungsscheck NRW erhalten, können Sie ganz einfach mit dem Online-Check der G.I.B. prüfen.
Mehr Informationen: www.mags.nrw

Bildungsgutschein: Die Teilnahme von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen an Berufsbildungslehrgängen ist nach dem SGB III förderfähig, sofern die persönlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de

Bildungsprämie: Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung staatlich gefördert, um das Eigenengagement von Arbeitnehmern in diesem Bereich zu erhöhen.
Mehr Informationen: www.bildungspraemie.info

Eingliederungszuschüsse: Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de

Soldatenversorgungsgesetz: Bundeswehrsoldaten können im Bereich der beruflichen Bildung nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert werden. Die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr informieren Sie.
Mehr Informationen: www.bundeswehr.de

WeGebAU: Das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit dient zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss und Arbeitnehmern mit Berufsabschluss, die seit mehr als vier Jahren einer angelernten Tätigkeit nachgehen und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Ältere Arbeitnehmer können gefördert werden, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Auch während Kurzarbeit ist die Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme möglich.
Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de